Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen
1. Allgemeines
1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4. Diese AGB unterliegen deutschem Recht, das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form von Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Der Kaufvertrag ist rechtswirksam, wenn der Verkäufer einer Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Fahrzeugs innerhalb eines Zeitraumes von 6 Wochen schriftlich durch eine Auftragsbestätigung zustimmt oder er die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Käufer innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Datum des Bestelleingangs zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Der Käufer ist an die verbindliche Bestellung gebunden.
2.3. Nach Vertragsabschluss eintretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, herstellerseitige Entscheidungen und ähnliche Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren, berechtigen den Verkäufer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderungen und zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3. Zahlung
3.1. Die Zahlung hat bar zu erfolgen. Bargeldlose Zahlungen sind nur nach vorheriger, schriftlich zu erfolgender Absprache möglich. Im übrigen gilt folgendes:
- 3.1.1 Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens zwei Tage vor der Übergabe des Kaufgegenstands auf unserem Konto eingegangen sein.
- 3.1.2. Zahlung durch bestätigten Landeszentralbankscheck (LZB-Scheck), oder
- 3.1.3. Scheck mit Scheckbestätigung inkl. unwiderruflicher Einlösegarantie der ausstellenden Bank, ohne banküblichen Vorbehalt.
3.2. Mit Zahlung des Rechnungsbetrages sind der Kaufpreis für das Fahrzeug, sowie die Gebühren und Auslagen des Verkäufers abgegolten. Der Käufer verzichtete auf die Offenlegung der Einkaufsrechnung. Er erhält eine Gesamtrechnung des Verkäufers.
4. Preise
4.1. Der Angebotspreis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und Nachlässe inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
4.2. Vereinbarte Preise sind vier Monate ab Vertragsabschluss verbindlich.
4.3. Liegt der vereinbarte Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsabschluss, bedarf es für eine Preisänderung der Individualvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.
5. Lieferung und Lieferverzug
5.1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Eingangs der Bestellunterlagen beim Verkäufer bzw. mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
5.2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug.
5.3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, dazu gehören vor allem Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, herstellerseitige Entscheidungen usw., auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers oder deren Lieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
6.2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes ausschließlich dem Verkäufer zu. Der Käufer darf über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
7. Sachmangel / Garantieregelung
7.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes. Bei Neufahrzeugen gilt die Werksgarantie des Herstellers/Importeurs nach dessen Bedingungen und in dessen Vertragswerkstätten.
7.2. Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist.
7.3. Für gebrauchte Kaufgegenstände gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
8. Abnahme
8.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
8.2. Der Käufer hat das Recht den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht bei Übereinstimmung mit der Bestellung den Kaufgegenstand abzunehmen.
8.3. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als acht Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Wichtiger Hinweis zu Schadenersatz:
8.4. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises.
8.5. Dies gilt auch für den Rücktritt von der Bestellung vor Erhalt der Bereitstellungsanzeige.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art des Kaufgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
9.2. Der Verkäufer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie verschuldet haben.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
11. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
11.1. Das Fahrzeug wird vom Käufer, wenn nicht anders vereinbart, auf dem Betriebsgelände des Verkäufers abgeholt. Das Serviceheft ist Grundlage der Herstellergarantie und im Kaufpreis enthalten.
11.3. Ist das im Kaufvertrag beschriebene Fahrzeug ein Bestellfahrzeug, das eigens nach den Wünschen und Spezifikationen des Käufers hergestellt wird, entfällt das gemäß Fernabsatzgesetz bestehende 14-tägige Widerrufsrecht.
11.4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.